Per 1. Juli hätten die Schweizerischen Drohnen-Regelungen von den Drohnen-Gesetzen der EU abgelöst werden sollen. Corona verzögert nun auch diese Massnahme – auf den 1. Januar 2021.
Wir listen in diesem Post für dich auf, welche Änderungen auf dich zukommen.
Schon einige Jahre ist es her, seit die Drohne die Filmindustrie revolutioniert hat. Unterdessen sind Film-Drohnen in den unterschiedlichsten Preisklassen erhältlich und erschwinglich. Schnell wurde klar, dass man die Benutzung dieser fliegenden Kameras regulieren muss.
Selbst in erfahrenen Händen braucht es relativ wenig, um die Kontrolle zu verlieren.
Damit es in der Schweiz also nicht bald so aussieht
musste auch das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt Gesetze definieren.
Per 1. Juli hätte die Schweiz nun die Regulierungen der EU übernehmen sollen. Doch auch diesen Termin, wie viele andere, lässt Corona nicht zu: Das neue Datum lautet 1. Januar 2021.
Die meisten Drohnen für den Freizeitbereich fallen unter die sogenannte «offene Kategorie». Diese Kategorie kann grundsätzlich ohne Bewilligung betrieben werden, weil ihr Sicherheitsrisiko als eher gering eingeschätzt wird. Folgende Regelungen betreffen ausschliesslich die «offene Kategorie».
Untere Gewichtslimite:
Leichtere Modelle sind praktisch frei von Regulierungen
Maximale Flughöhe:
Mindestabstand zu Menschenansammlungen im Freien:
– European Union Aviation Safety Agency
Mindestalter für das Steuern einer Drohne:
Die Regeln scheinen zur Zeit noch relativ überschaubar. Das wird sich vermutlich ändern, je günstiger Drohnen und je mehr Erfahrungen gesammelt werden.
Wir sind jedenfalls gespannt, was uns die Zukunft mit möglicherweise Tausenden Drohnen im Himmel noch bringen wird. Selbstverständlich werden wir Sie in diesem Blog-Artikel darüber informieren, wenn neue Gesetze hinzukommen.
Quellen: