Drohnen-Regelungen erklärt

Adrian Marmy

Per 1. Juli hätten die Schweizerischen Drohnen-Regelungen von den Drohnen-Gesetzen der EU abgelöst werden sollen. Corona verzögert nun auch diese Massnahme – auf den 1. Januar 2021.

Wir listen in diesem Post für dich auf, welche Änderungen auf dich zukommen.

Verkehrsregeln für den Himmel

Schon einige Jahre ist es her, seit die Drohne die Filmindustrie revolutioniert hat. Unterdessen sind Film-Drohnen in den unterschiedlichsten Preisklassen erhältlich und erschwinglich. Schnell wurde klar, dass man die Benutzung dieser fliegenden Kameras regulieren muss.

Selbst in erfahrenen Händen braucht es relativ wenig, um die Kontrolle zu verlieren.

Damit es in der Schweiz also nicht bald so aussieht

musste auch das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt Gesetze definieren.

Per 1. Juli hätte die Schweiz nun die Regulierungen der EU übernehmen sollen. Doch auch diesen Termin, wie viele andere, lässt Corona nicht zu: Das neue Datum lautet 1. Januar 2021.

Was wird sich ab 1. Januar 2021 ändern?

Die meisten Drohnen für den Freizeitbereich fallen unter die sogenannte «offene Kategorie». Diese Kategorie kann grundsätzlich ohne Bewilligung betrieben werden, weil ihr Sicherheitsrisiko als eher gering eingeschätzt wird. Folgende Regelungen betreffen ausschliesslich die «offene Kategorie».

Grundsätzliches

Regelungen: Alt vs. Neu

Untere Gewichtslimite:

  • Bisher: 500 g
  • Ab 1.1.2021: 250 g

Leichtere Modelle sind praktisch frei von Regulierungen

Maximale Flughöhe:

  • Bisher: 150 m
  • Ab 1.1.2021: 125 m

Mindestabstand zu Menschenansammlungen im Freien:

  • Bisher: 100 m ( > 24 Personen)
  • Ab 1.1.2021: «Der Pilot ist für den sicheren Einsatz und den sicheren Abstand zu unbeteiligten Personen und Gegenständen am Boden sowie zu anderen Luftraumnutzern verantwortlich und darf die Drohne niemals über Menschenansammlungen (> 12 Personen) fliegen lassen.»

– European Union Aviation Safety Agency

Mindestalter für das Steuern einer Drohne:

  • Bisher: keines 
  • Ab 1.1.2021: 12 Jahre
    • oder unter der Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person

Regelungen: was gleich bleibt

  • Dauernder Sichtkontakt zur Drohne
    • Flüge bei Nacht sind verboten
  • Mindestabstand zu Flughäfen: 5 km
  • Fliegen nur mit Versicherung mit einer Decksumme von CHF 1 Mio erlaubt 
  • Es gilt das Datenschutzgesetz
  • Sperrzonen sind:
    • Naturschutzgebiete
    • akute Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr, Militär
    • militärische Anlagen

Die Regeln scheinen zur Zeit noch relativ überschaubar. Das wird sich vermutlich ändern, je günstiger Drohnen und je mehr Erfahrungen gesammelt werden. 

Wir sind jedenfalls gespannt, was uns die Zukunft mit möglicherweise Tausenden Drohnen im Himmel noch bringen wird. Selbstverständlich werden wir Sie in diesem Blog-Artikel darüber informieren, wenn neue Gesetze hinzukommen. 

Quellen:

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